1. Einheit - Theorieteil

1.1. Problemstellung und Einführung in die Thematik

Als Einführung ein Textausschnitt von Hermann Schmitter aus „Spektrum der Wissenschaft“ vom Oktober 1998.

 DNA-Identifizierungsmuster in der Strafverfolgung

 Die forensischen Wissenschaften leisten wertvolle Dienste bei der Aufklärung von Straftaten. Sie liefern sogenannte Sachbeweise, indem sie Spurenmaterialien, die im jeweiligen Tatzusammenhang gefunden werden, wissenschaftlich-technisch auswerten und das Ergebnis den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Der Teilbereich der forensischen Wissenschaften, der sich mit den Untersuchungen von Spurenmaterial menschlicher Herkunft befasst, wird meist forensische Serologie genannt.

Nach sehr vielen Straftaten aus unterschiedlichen Deliktbereichen findet die Spurensicherung Anhaftungen von Körperflüssigkeiten wie Blut, Sperma oder Speichel, aber auch andere Materialien wie Haut- und Knochenfragmente oder Haare und sammelt sie als Beweismittel. Aufgabe der forensischen Serologen in den kriminaltechnischen Laboratorien des Bundeskriminalamtes oder der Landeskriminalämter ist es, derartige Spuren auszuwerten, um die Frage beantworten zu können: Stammt eine beweisrelevante Anhaftung von einer bestimmten Person, oder muss man eine andere Person als Spurengeber annehmen?

So kann es in einem Mordfall entscheidend sein zu wissen, ob an der Kleidung eines Tatverdächtigen festgestellte Blutspuren von dem Ermordeten herrühren. Bei einer Vergewaltigung ist zu prüfen, ob die im Vaginalabstrich des Opfers gefundene Spermabeimengung vom Tatverdächtigen stammt. Selbst bei einem Bankraub können Speichelreste an einer Zigarettenkippe im Fluchtfahrzeug den Täter überführen.

Soweit der Text zur forensischen Wissenschaft.


Es ist dir sicher auch schon aus den Medien bekannt, dass Täter heutzutage aufgrund des Vergleichs ihrer Fingerabdrücke mit denen am Tatort gefundenen, überführt werden können.

Was kann man aber tun, wenn keine Fingerabdrücke gefunden werden; der Täter oder die Täterin Handschuhe getragen haben?

Oftmals lassen sich jedoch Rückstände der Täter am Tatort sicherstellen, die diese eben nicht verdecken bzw. verwischen konnten. Es genügt heute schon eine einzige Zelle des Täters, um dessen „genetischen Fingerabdruck“ zu erstellen. Es ist dabei egal, um welche Zelle es sich hierbei handelt, solange sie DNA besitzt.

Hautzellen an Haarwurzeln oder unter den Fingernägeln der Opfer, Spermazellen, Blutzellen, Mundschleimhautzellen von Zigarettenkippen, usw. sind oft zu findende Rückstände bei Gewaltverbrechen oder anderen Delikten.

 

 

Die DNA-Analyse ist ein inzwischen fest etablierter wissenschaftlicher Sachbeweis vor Gericht. Seit 1996 sind in Deutschland Gentests bei schweren Straftaten erlaubt. Ein Richter muss die DNA-Untersuchung jedoch genehmigen. Das Bundeskriminalamt hat nun seit April 1998 eine Datenbank eingerichtet, in der genetische Fingerabdrücke von verurteilten Straftätern und aus Tatortspuren gesammelt werden.

 

Das Verfahren ist im folgenden kurz dargestellt:

 

Dabei werden Mundschleimhautzellen aus dem Speichel entnommen.

 

 

 

Im Labor wird daraus die DNA extrahiert, das Genprofil erstellt und die Daten in ein codiertes Muster umgewandelt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Computer erkennt Übereinstimmungen von Daten und Spuren

 

 

Du sollst nun im etwas vereinfachten Prinzip die Arbeitsmethoden kennen lernen, derer es bedarf, um einen Verdächtigen mit dem Tatort in Verbindung zu bringen. Dem Staatsanwalt würde damit bei seiner Beweisführung eine wertvolle Hilfestellung gegeben.

Stelle dir nun vor, du bist ein Laborassistent in einem gerichtsmedizinischen Institut und mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, welches einen Verdächtigen mit dem Tatort in Verbindung bringen soll. Am Tatort wurden bereits Gewebespuren des Täters sichergestellt und von einem Labor die enthaltende DNA isoliert. Insgesamt haben sich bei einer polizeilichen Ermittlung vier Verdächtige ergeben. Diesen wurden Speichelproben entnommen und daraus ebenfalls die DNA isoliert. Du sollst nun herausbekommen, welche DNA-Probe der Verdächtigen mit der am Tatort sichergestellten DNA übereinstimmt.

 

Wie würdest du nun vorgehen? Fasse deine Ideen kurz zusammen.

Eine spontane Idee von uns war, die Täter- DNA mit der Verdächtigen- DNA in ein Reagenzglas zu geben. Durch Erhitzen werden die Doppelstränge in Einzelstränge aufgespalten. Werden in dieser Phase die DNA Stränge mit UV- Licht bestrahlt, ist die UV- Absorption relativ hoch, da durch das Vorliegen der Einzelstränge eine relativ große absorbierende Oberfläche vorhanden ist. Kühlt man nun die Lösung ab, so lagern sich beliebige Einzelstränge mit ihren komplementären Abschnitten zusammen. Je mehr komplentäre Abschnitte sich zusammengelagert haben, desto weniger UV-Licht kann absorbiert werden, da weniger Einzelstränge freiliegen und folglich eine geringere Oberfläche vorhanden ist. Je komplementärer die DNA Stränge Täter - Verdächtiger sind, desto mehr DNA Abschnitte lagern sich zusammen, was bewirkt, dass die UV-Absorption zurückgeht. Hat man nun die DNA des Täters verwendet, verbinden sich die Einzelstränge komplett zu Doppelsträngen. Als Indiz hierfür: Die UV-Absorption geht auf ein Minimum zurück. Um diesen Versuch erfolgreich durchführen zu können ist es wichtig, die Täter-DNA sowie die DNA der vier Verdächtigen zu klonen, da die geringe Menge der vorhandenen DNA - Stränge aus den Gewebespuren bzw. Speichelproben für solch ein Versuch nicht ausreichen würde. Im weiteren Verlauf erkannten wir jedoch, dass dieser Versuch ungeeignet ist, um zu einer sicheren Lösung zu gelangen. Hierfür gibt es einen zuverlässigeren Weg, der im folgenden beschrieben wird.


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